09.05.2023
Wegezeitentschädigung
Am 30.03.2023 hat der zuständige Tarifausschuss einstimmig die Allgemeinverbindlichkeit der Wegezeitentschädigung mit Wirkung zum 01.01.2023 befürwortet. Sobald die Veröffentlichung im Bundesanzeiger stattgefunden hat, tritt diese in Kraft.